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   BGH, 02.10.1997 - 4 StR 412/97   

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https://dejure.org/1997,4466
BGH, 02.10.1997 - 4 StR 412/97 (https://dejure.org/1997,4466)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1997 - 4 StR 412/97 (https://dejure.org/1997,4466)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 4 StR 412/97 (https://dejure.org/1997,4466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 359
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - 4 StR 412/97
    Das Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 229 StPO kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (BGHSt 23, 224, 225; BGH a.a.O.).
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96

    Hauptverhandlung - Unterbrechung - Scheinfortsetzung

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - 4 StR 412/97
    Hinzu kommen Überschreitungen der in § 229 Abs. 1 und 2 StPO bezeichneten Fristen durch bloße "Schiebetermine"; diese sind dem Zeitraum der tatsächlichen Unterbrechung des Verfahrens hinzuzuzählen (vgl. BGH StV 1996, 528, 529).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Auf sog. "Schiebetermine" (vgl. dazu BGH NJW 1996, 3019 m. Anm. Wölfl NStZ 1999, 43; BGH NStZ-RR 1998, 335; StV 1998, 359; JR 2007, 38 m. Anm. Gössel) hat sich die Kammer zu Recht nicht eingelassen.
  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06

    Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde);

    Eine so genannte Scheinverhandlung, die zur Unterbrechung der Frist des § 229 Abs. 1 StPO nicht ausreicht, ist von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang nur ausnahmsweise angenommen worden, dies etwa in Fällen, in denen die Verlesung eines kurzen Briefes oder eines Registerauszugs ohne nachvollziehbaren Grund und somit ersichtlich zur Umgehung des § 229 Abs. 1 StPO auf mehrere Termine aufgeteilt worden war (BGH NJW 1996, 3019 f.; BGH, Beschl. vom 2. Oktober 1997 - 4 StR 412/97 = StV 1998, 359).
  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 675/97

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes

    So betraf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1997 - 4 StR 412/97 - eine Fallgestaltung, bei der ein zweiseitiger Brief in Abschnitten von jeweils ein bis vier Sätzen an zwanzig Hauptverhandlungstagen verlesen wurde, davon fanden an vier Hauptverhandlungstagen ausschließlich diese Teilverlesungen statt (ähnlich auch BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 2: Einführung jeweils einer Eintragung des drei Eintragungen umfassenden zweiseitigen Bundeszentralregisterauszugs an drei Hauptverhandlungstagen).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97

    Zugrundelegung nicht beeideter Aussagen bei der Urteilsfindung als eidlich -

    Ein Verstoß gegen § 229 StPO liegt nicht vor, weil die Strafkammer an allen Verhandlungstagen - auch wenn diese teilweise von kurzer Dauer waren - das Verfahren inhaltlich durch die Vornahme prozessualer Handlungen gefördert hat (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 2; Senatsbeschluß vom 2. Oktober 1997 - 4 StR 412/97).
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